DREI PARTEIEN WOLLEN NEUES WOHNQUARTIER MIT DEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN ERARBEITEN.
Bad Bramstedt. Eine Allianz aus SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen in Bad Bramstedt will zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Bramstedt ein Konzept für ein neues Wohnquartier erarbeiten und dann zur Abstimmung bringen. Als Standort ist das weitgehend stadteigene Gelände südlich der Segeberger Straße im Fokus.
In einer Zusammenkunft aller örtlichen Parteien mit dem Projektentwickler DeuHab am 7. September wurde von allen vier Parteien betont, dass Bad Bramstedt weitere Flächen für Wohnungsbau braucht. Eine Allianz aus SPD, FDP und Grünen betonte dabei ihren Schwerpunkt auf kostengünstigen und energetisch optimierten Wohnungsbau in Form eines Wohnquartieres aus einem Guss. Das gemeinsame Ziel, bezahlbaren Wohnraums für alle Generationen umfasst auch das Thema der Nebenkosten. Darum bedarf es einer entsprechenden Planungsgröße und einer ganzheitlichen Betrachtung.
Unterschiede zeigten sich beim gedachten Standort für ein solches Wohnquartier. Nach monatelanger Abwägung und Diskussion wurden in dieser Sitzung nochmals denkbare Alternativen zum Standort zwischen Segeberger Straße und Hamwinsel erörtert. Die CDU schlug ein Gelände nördlich des Maienbaß und westlich des Fuhlendorfer Weges vor. Die dortigen Flächen auf Bad Bramstedter Gebiet sind jedoch heute zu mehr als der Hälfte als Biotope ausgewiesen und sind überwiegend in Fremdbesitz. Diese Flächen kommen für die drei anderen Fraktionen nicht in Frage, weil das den Zielen widerspricht, für neue Baugebiete möglichst wenig in Natur und Landschaft einzugreifen und in einem überschaubaren Zeitrahmen Wohnraum schaffen zu können. Das gedachte, verkleinerte Gebiet an der Segeberger Straße greift hingegen nicht in Biotopflächen ein und steht zeitnah zur Verfügung.
Die drei Fraktionen wollen nun die Voraussetzungen schaffen, um einen Beratungsprozess unter Einbeziehung der gesamten Bürgerschaft in Gang zu setzen. Ziel ist ein mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeiteter Plan, der sodann zur Abstimmung gebracht werden soll. Das kann zu gegebener Zeit parlamentarisch erfolgen oder auch über einen Bürgerentscheid, wie es das Oberverwaltungsgericht Schleswig der Stadt nahe gelegt hat.
i.A. der drei Fraktionen
Karin Steffen Dr. Gilbert Sieckmann-Joucken Dennis Schröder
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