KITA MOORSTÜCKEN - 130 PLÄTZE KOMMEN
Seit Vorstellung des Projektes durch das Architekturbüro Grunwald & Grunwald aus Leipzig am 03.05.2021 im Bauausschuss wurde intensiv an den weiteren Entwurfsplanungen gearbeitet und die in den Ausschüssen angesprochenen Änderungen darin umgesetzt.
Der Bauantrag wurde am 30.09.2021 eingereicht und schlussendlich haben wir nach 22 Monaten am 03.08.2023 die Baugenehmigung für unsere Kita Moorstücken erhalten.
Seitens der Stadt Bad Bramstedt wurde gegenüber dem Architekten am 18.10.2023 kommuniziert die Arbeiten an der Kita ruhen zu lassen. Diese Information und die Gründe dafür waren uns nicht bekannt.
Am 26.10.2023 hat die Bürgermeisterin die Fraktionsvorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Bad Bramstedt über den sehr kritischen Projektstand der KiTa „Moorstücken“ informiert. Der Bauzeitplan wird weit verfehlt, bisher sind noch keine Ausschreibungen für das Projekt veröffentlicht worden. Dies entspricht einem zeitlichen Rückstand des Projektes von einem halben Jahr. Zudem teilte Frau Jeske den Fraktionsvorsitzenden mit, dass die Kommunikation der Verwaltung mit dem Architekten festgefahren ist. Die Fraktionen wurden von Frau Jeske vor die Wahl gestellt, das Projekt mit dem entsprechenden Zeitverlust weiterlaufen zu lassen oder den Bau der KiTa an ein Generalunternehmern abzugeben. Frau Jeske hatte bereits Gespräche mit einem Unternehmen geführt und empfiehlt die Abtretung der Errichtung an dieses Unternehmen.
In der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehrsangelegenheiten am 06.11.2023 wurde von der anwesenden Mitarbeiterin der Verwaltung mitgeteilt, dass die Genehmigung für den Bauantrag zwar seit dem 02.08.2023 vorliegt, das Projekt KiTa Moorstücken aber faktisch nicht umsetzbar ist. Dies würde bedeuten, dass die Stadtkasse mit den bisher entstandenen Projektkosten belastet wird, ohne dass dadurch die dringend benötigten KiTa-Plätze entstehen. Aus gesundheitlichen Gründen war weder Frau Jeske noch eine Mitarbeiterin des Bauamtes anwesend, die Mitglieder des Ausschusses konnten keine Rückfragen stellen.
Die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen waren über dieses Vorgehen der Bürgermeisterin sehr verwundert und verärgert. In den Sitzungen der Ausschüsse für Bau- und Verkehrsangelegenheiten, für Planung- und Umweltangelegenheiten sowie für Soziales, Senioren, Jugend- und Gleichstellungsangelegenheiten ist dieser Rückstand im Bauzeitenplan vorher so nicht kommuniziert worden.
Dies hat die CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP nun zum Anlass genommen dieses Thema am 15.01.2024 erneut auf die Tagesordnung zu nehmen und den Architekten Prof. Grunwald dazu einzuladen. In dieser Sitzung konnte geklärt werden, dass seitens des Architekten keine Verzögerung zu verantworten ist, ebenso auch keine Mängel in seinen Planungen vorliegen. Der aktuelle Sachstand wurde erfragt und festgestellt, dass am 18.10.2023 ein Planungsstopp an das Architektenbüro Grunwald erging, mit der Aufforderung der Stadt Bad Bramstedt, die Arbeit an der KiTa ruhen zu lassen! Auf Nachfrage an Frau Jeske erhielt der Ausschuss die Antwort, dass sie davon nichts wisse. Das nahm ihr der Vorsitzende Herr Wrage nicht ab und erwiderte, dass so eine Entscheidung keine Sachbearbeiterin des Bauamtes fällen würde. Anschließend wurde weiter der Sachstand und die nächsten Schritte besprochen.
Denn wir waren uns alle einig, die Zeit drängt, der Bau muss starten, Kita-Plätze fehlen.
Gestern wurde nun ein einstimmiger Beschluss seitens der Politik im Bauausschuss gefasst. Wir freuen uns, dass auch die SPD diesem Beschluss zugestimmt hat.
Der Ausschuss für Bau- und Verkehrsangelegenheiten beschließt an der Umsetzung des Siegerentwurfs der Kita-Moorstücken des Architekturbüros Grunwald & Grunwald aus Leipzig festzuhalten.
Es sollte jetzt alles unternommen werden, um mit dem Bau der Kita am 31.03.2024 zu beginnen und den Bau bis zum 31.12.2025, auch in Hinblick auf die Fördermittel, fertigzustellen.
Die bereits vorliegenden Leistungsverzeichnisse zu den einzelnen Gewerken sollen durch eine externe Vergabestelle (GMSH) ausgeschrieben werden.
Zur Gewährleistung des Baustarts ist eine befestigte Baustraße von Süden über das städtische Grundstück zu erstellen.
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