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Neue Hauptsatzung ist ein „Ja“ zu demokratischer Kontrolle und Teilhabe

Die Freien Demokraten begrüßen die Reform der Hauptsatzung der Stadt. Zwei Anliegen waren für die FDP besonders wichtig: das Belassen der Kompetenz zur Gründung von städtischen Gesellschaften. Und die leichtere Beteiligung von Bürgern an der Fraktionsarbeit. Der letzte Punkt bedeutet eine Abkehr von der bisherigen restriktiven Regelung zur Entsendung von stellv. bürgerlichen Mitgliedern in Ausschüsse. Zukünftig dürfen alle stellv. bürgerlichen Mitglieder, die eine Partei in einen Ausschuss entsendet, einfache Bürger sein und müssen nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören.

Dennis Schröder, Beisitzer und Listenkandidat 4: „Wir Freien Demokraten begrüßen, dass über die Gründung von Gesellschaften, die Erhöhung von Beteiligungen an diesen und wesentliche Veränderungen der Gesellschaftsverträge auch in Zukunft nur das höchste Beschlussgremium der Stadt, die Stadtverordnetenversammlung, entscheidet. Denn diese Fragen haben eine große Bedeutung für die Stadtpolitik. Sie können Rechtsstreitigkeiten oder sogar Haftungsfälle für die Stadt nach sich ziehen. Der Hauptausschuss wäre nicht die angemessene Plattform für diese Aufgabe. Wir Freien Demokraten stehen als überzeugte Vertreter der Sozialen Marktwirtschaft für eine sehr maßvolle wirtschaftliche Betätigung der Stadt und wenn dann mit der nötigen Sorgfalt und demokratischen Kontrolle“.

Helmer Krane, Vorsitzender und Spitzenkandidat, zur leichteren Beteiligung von Bürgern an der Fraktionsarbeit: „Das war ein besonderes Anliegen von uns Freien Demokraten. So können wir und natürlich auch alle anderen Parteien neue Mitglieder viel schneller in die Fraktionsarbeit einbinden. Es steigert zudem die Qualität der Fraktionsarbeit, wenn sie auf mehrere Schultern verlagert wird. Die Stadt ist mit der Reform ein Stück durchlässiger geworden und hat die Teilhabe gestärkt.“

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