FDP: Stadtpolitik verteuert das Wohnen in Bad Bramstedt
In der letzten Sitzung des Bad Bramstedter Finanzausschusses haben die Parteien SPD, CDU und Die Grünen die Erhöhung der Grundsteuer beschlossen.
Die Grundsteuererhöhung, die auf eine Initiative der SPD beruht, bedeutet bei der für Eigentümer und Mieter relevanten Grundsteuer B eine Erhöhung der Hebesätze von 35 Prozentpunkten.
„Erst hat die SPD die Straßenausbaubeiträge auf die Wasserrechnung umgelegt und nun verteuert sie das Wohnen durch die Erhöhung der Grundsteuer. Diese Art des Abkassierens, gerade in Zeiten einer sich eintrübenden wirtschaftlichen Lage, hält die FDP für grundlegend falsch. Zumal sich die Sozialdemokraten vor vier Wochen noch dafür feiern ließen, eine vermeintlich geplante Erhöhung der Grundsteuer verhindert zu haben“, so Dennis Schröder – Vorsitzender der FDP-Fraktion.
Erschwerend kommt hinzu, dass auf Bundesebene eine Reform der Grundsteuer beschlossen wurde, die erhebliche Auswirkungen auf die aktuellen Bemessungsgrundlagen haben wird. Hierzu Henning Schumacher, FDP-Mitglied im städtischen Finanzausschuss: „Laut ersten Berechnungen müssen die Kommunen die Hebesätze senken, um die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Diesem Umstand wird mit der jetzt beschlossenen Erhöhung leider keine Rechnung getragen. Durch den Beschluss des Bundestages werden die Bundesländer die Grundsteuer neu regeln müssen.
CDU, SPD und Grüne wollen nun noch schnell vor einer Neuregelung die Grundsteuer in Bad Bramstedt kräftig anheben und Hausbesitzer sowie Mieter erneut belasten, obwohl bekannt ist, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Form der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Solche Taschenspieler-Tricks macht die FDP nicht mit.“
Die FDP Bad Bramstedt wird sich auch weiterhin für die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und gegen weitere Steuererhöhungen einsetzen. FDP-Fraktionsvorsitzender Dennis Schröder: „Wir werden gerade bei dem Thema der Straßenausbaubeiträge nicht lockerlassen. Es ist auch die Rechtmäßigkeit der aktuell beschlossenen Verordnung erheblich anzuzweifeln. Die FDP geht davon aus, dass die jetzigen Beschlüsse von CDU, SPD und Grünen bei einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden.“