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FDP Bad Bramstedt: Gewerbetreibende und Bürger entlasten!

Die FDP fordert Bürgermeisterin Jeske erneut auf, die Beitragsbescheide für den Straßenausbau des Landwegs und der Bimöhler Straße bis auf weiteres zurückzuziehen.Fraktionsvorsitzender Dennis Schröder: „Zwar wurde die Zahlungsfrist für die ersten Rate der fälligen Straßenausbaubeiträge vom 01. April auf den 01. Juni verschoben, doch die aktuelle Corona-Epidemie hat zu erheblichen Problemen für Geschäftsinhaber und auch für Arbeitnehmer geführt. Nachdem die Geschäftsinhaber bereits finanzielle Verluste durch den Straßenneubau hinnehmen mussten, führt die jetzige Situation zu Schließungen von Geschäften und Lokalen. Arbeitnehmer müssen teilweise Kurzarbeitergeld beziehen.“Die Stadtverwaltung ist nach Auffassung der FDP dringend aufgefordert, akzeptable Lösungen für alleBetroffenen zu finden. Zu prüfen ist auch, so FDP-Stadtverordneter Dennis Schröder, ob eine Stundung von Rechnungen der Stadtentwässerung Bad Bramstedt und der Stadtwerke Bad Bramstedt sowie der fälligen Tourismusabgabe möglich sind.Wichtig ist, dass alle finanziellen Maßnahmen der Landes- und Bundesregierung zur Unterstützung auch schnell bei unseren Kleinunternehmen in Bad Bramstedt ankommen. Bis dies der Fall ist und den politischen Gremien konkrete Zahlen vorliegen, sollte die Erhebung von Beiträgen und Gebührenausgesetzt werden.Die FDP fordert die Stadtverwaltung weiterhin auf, den städtischen Haushalt darauf zu prüfen, welche Ausgaben nicht unbedingt notwendig sind oder in das Jahr 2021 geschoben werden können. „Wir müssen damit rechnen, dass zahlreiche Einnahmepositionen des städtischen Haushalts auf Grund der Folgen der Pandemie nicht mehr zu halten sind. Daher sollten wir auch zu schmerzhaften Einsparungen bereit sein. Wir als FDP stehen bereit, um geeignete und notwendige Maßnahmen zu treffen“, so Dennis Schröder.Positiv bewertet die FDP Bad Bramstedt das aktuelle Krisenmanagement der Stadtverwaltung und die Zusammenarbeit aller Stadtverordnetenfraktionen. Diese positive Zusammenarbeit sollte auch beim Überdenken der Straßenausbaubeiträge oder bei den städtischen Ausgaben und Abgaben möglich sein.

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